Nach Frederikes Verschwinden erschien zunächst noch folgende Suchmeldung in der Celleschen Zeitung, in der die Kripo Celle um sachdienliche Hinweise bat:
Doch die Hoffnung Frederike noch lebend aufzufinden, erstarb schon kurz darauf. Eine Familie stieß während ihres Spaziergangs am Sonntag gegen 14 Uhr, also vier Tage nach der Tat, in der Nähe des Bruchwegs auf Frederikes Leiche. Am Dienstag, 10. November 1981, erschien dann dieser Bericht in der Celleschen Zeitung:
Der Bruchweg | An einem Seitenweg (rechtes Bild) fand man die Leiche von Frederike |
Fotos vom Tatort im Wald bei Hambühren (Screenshots aus dem „akte2015“-Beitrag vom 6. 10. 2015) |
Es dauerte nicht sehr lange, bis die Polizei eine heiße Spur zum Täter vorweisen konnte. Reifenspuren, die bis auf zwei Meter an den Leichenfundort heran- und dann zurück auf den Bruchweg führten, konnten dem BMW 1602 von Ismet H. zugeordnet werden: ein 22jähriger Türke, der damals in Celle wohnte. Wie die Polizei weiter ermittelte, hatte H. für den Abend des 4. November 1981 kein Alibi. Faserspuren an Frederikes Kleidung und Unterwäsche stimmten mit Textilien in H.s Wagen überein. H. bestritt zwar seine Schuld, dennoch wurde er angeklagt und schließlich am 1. Juli 1982 vom Lüneburger Schwurgericht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Dieses Urteil wurde jedoch nach erfolgreichem Revisionsantrag der Verteidigung am 25. Januar 1983 vom Bundesgerichtshof aufgehoben und der Fall an das Gericht nach Stade verwiesen. Die dortigen Richter waren von H.s Schuld letztlich nicht überzeugt, was vor allem an einem neu hinzugezogenen Gutachten eines Reifensachverständigen lag. Dieser konnte angeblich keine Übereinstimmung mit den Spuren am Fundort und den Reifen an H.s Fahrzeug herstellen. Den Faserspuren kam „kein überragender Beweiswert“ zu, sodass Ismet H. vom Stader Gericht freigesprochen wurde.
Heute, mehr als 30 Jahre nach der Tat, konnte auf Drängen von Frederikes Vater mittels DNA-Test bewiesen werden, dass Ismet H. doch der Täter ist. Obwohl seine Schuld jetzt zweifelsfrei feststeht, kann der heute 56jährige wegen des Mordes strafrechtlich nicht mehr belangt werden, denn ein Freigesprochener kann nicht ein zweites Mal wegen desselben Verbrechens vor Gericht gestellt werden. Somit bleibt der grausame Mord an Frederike wohl für immer ungesühnt - es sei denn, es gelänge dem Vater mit einem allerletzten Versuch, nämlich dass es mittels einer Zivilklage doch noch zu einer Verurteilung von Ismet H. kommt. Die Chancen dafür stehen jedoch schlecht, denn der Mörder müsste nun von sich aus ein erneutes Verfahren anstreben, um den schweren Vorwurf der Vergewaltigung und des Mordes auszuräumen.
Die NEUE PRESSE berichtet in ihrer Ausgabe vom 29. April 2015 dazu im folgenden Artikel:
Bericht aus der NEUE PRESSE vom 29. April 2015 |
Bericht aus der NEUE PRESSE vom 29. April 2015 |
Und auch in der Celleschen Zeitung findet sich am selben Tag dieser Bericht:
Cellesche Zeitung vom 29. April 2015 |
Auch der SPIEGEL berichtet in seiner Ausgabe vom 25. April 2015 auf den Seiten 60 bis 62 über die juristische Faktenlage und ebenfalls sehr detailliert über das Verbrechen an Frederike von Möhlmann:
Artikel aus dem SPIEGEL vom 25. April 2015 |
Artikel aus dem SPIEGEL vom 25. April 2015 |
Artikel aus dem SPIEGEL vom 25. April 2015 |
Am Samstag, 2. Mai 2015, berichtet unter anderem auch die Cellesche Zeitung über die Entwicklung in diesem Fall. So übernimmt z. B. der Hannoveraner Anwalt Matthias Waldraff das Mandat als Verteidiger für Ismet H. - hier die Berichte dazu:
Berichte aus der Celleschen Zeitung vom 2. Mai 2015 |
Frederikes Vater, Hans von Möhlmann, war am 5. Mai 2015 Gast in der Sendung „Menschen bei Maischberger“. Hier der Link zum Mitschnitt dieser Sendung: „Tatort Gerichtsaal: Wie unberechenbar ist unsere Justiz?“
Screenshot aus der Sendung „Menschen bei Maischberger“ zum Thema: „Tatort Gerichtsaal: Wie unberechenbar ist unsere Justiz?“ |
Update vom 10. September 2015
Jetzt ist es amtlich: Das Landgericht Lüneburg hat am 9. September die Zivilklage von Frederikes Vater abgewiesen, da die Fristen dafür inzwischen abgelaufen sind. Hans von Möhlmann kämpft aber weiter, die nächste Instanz wäre das Oberlandesgericht in Celle. Außerdem hat von Möhlmann eine Online-Petition initiiert, die an den Justizminister gerichtet ist. Die Petition findet sich unter folgendem Link: Online-Petition.
Hier der Artikel über die Abweisung der Zivilklage aus der Hannoverschen „Neue Presse“ vom 10. September 2015:
Artikel aus der „Neue Presse“ vom 10. 9. 2015 |
Update vom 7. Oktober 2015
In der Sendung „akte 2015“ wurde über den ungesühnten Mordfall berichtet. Hier der Bericht dazu:
Update vom 18. April 2016
Der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle hat am 14. April 2016 die Schmerzensgeldklage von Hans von Möhlmann endgültig abgelehnt und damit das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 9. September 2015 bestätigt. Damit ist der Fall nun juristisch abgeschlossen.
Artikel aus der Celleschen Zeitung vom 15. April 2016 |
Quellen: Fotos eigene (April 2015); Cellesche Zeitung aus dem November 1981 und aus dem April/Mai 2015 sowie April 2016 (bzw. wie angegeben); Neue Presse vom 29. April 2015 (wie angegeben); SPIEGEL vom 25. April 2015 (wie angegeben).